Schweizer Pensionskasse im Todesfall

Steuerliche Beratung für Hinterbliebene

Schweizer Pensionkasse - Todesfallkapital

Eine Schweizer Pensionskasse zahlt nach einem Todesfall eine Leistung an Sie aus? Dann sollte die steuerliche Behandlung der Auszahlung frühzeitig geprüft werden.


Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Deutschland und der Schweiz können mehrere steuerliche Fragen zusammentreffen. Neben der deutschen Besteuerung können insbesondere das DBA Deutschland–Schweiz, Schweizer Quellensteuer und mögliche erbschaftsteuerliche Auswirkungen eine Rolle spielen.


Als auf grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und der Schweiz spezialisierte Steuerkanzlei unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Beurteilung Ihrer individuellen Situation.

Was ist bei einer Todesfallleistung aus einer Schweizer Pensionskasse zu beachten?


Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem davon ab,
welche Leistung ausgezahlt wird, wer die Leistung erhält und auf welcher Grundlage die Auszahlung erfolgt.


Wir prüfen deshalb zunächst die konkreten Unterlagen und klären anschließend, welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.


Dabei betrachten wir insbesondere:


  • die Art und Herkunft der Pensionskassenleistung
  • den Empfänger der Leistung
  • das Besteuerungsrecht von Deutschland und der Schweiz
  • die Regelungen des DBA Deutschland–Schweiz
  • die einkommensteuerliche Behandlung in Deutschland
  • mögliche erbschaftsteuerliche Auswirkungen
  • einen möglichen Schweizer Quellensteuerabzug
  • die Möglichkeit einer Quellensteuerrückerstattung
  • die erforderliche steuerliche Deklaration in Deutschland

Schweizer Quellensteuer auf die Todesfallleistung?


Bei einer Auszahlung aus einer Schweizer Pensionskasse kann unter Umständen Schweizer Quellensteuer einbehalten werden.

Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht und unterstützen Sie bei der steuerlichen Behandlung und Abwicklung.



Typische Fälle


Unsere Beratung kann beispielsweise relevant sein, wenn:


  • der Ehegatte nach dem Tod des Partners eine Leistung aus einer Schweizer Pensionskasse erhält
  • Kinder oder andere Hinterbliebene eine Todesfallleistung erhalten
  • ein in Deutschland wohnhafter Grenzgänger verstorben ist
  • eine Schweizer Pensionskasse eine Kapitalleistung an Hinterbliebene auszahlt
  • auf der Auszahlung Schweizer Quellensteuer einbehalten wurde
  • unklar ist, ob und wie die Leistung in Deutschland zu versteuern ist
  • neben der Einkommensteuer auch erbschaftsteuerliche Fragen zu klären sind


Was wir für Sie tun


Sie müssen die steuerliche Behandlung der Auszahlung nicht selbst mit deutschen und Schweizer Behörden klären. Wir prüfen die vorliegenden Unterlagen, beurteilen den Sachverhalt steuerlich und zeigen Ihnen auf,
welche Schritte erforderlich sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten beziehungsweise Erstattungsansprüche bestehen.


Auf Wunsch übernehmen wir auch die weitere steuerliche Deklaration und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen.


Todesfallleistung aus einer Schweizer Pensionskasse erhalten?

Lassen Sie die steuerlichen Folgen prüfen, bevor Sie die Auszahlung in Ihrer Steuererklärung erklären.



Steuerliche Einordnung
Todesfallkapital

Wir klären, wie die Todesfallkapitalleistung in Deutschland steuerlich behandelt wird.

DBA Deutschland-Schweiz

Wir prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht an der Todesfallleistung zusteht.

Schweizer Quellensteuer

Wir prüfen einbehaltene Quellensteuer und mögliche Rückerstattungsansprüche.

Einkommensteuer

Wir unterstützen Sie bei der korrekten steuerlichen Deklaration in Deutschland.

Erbschaftsteuer

Wir prüfen mögliche erbschaftsteuerliche Auswirkungen der Auszahlung und eine Vermeidung einer Doppelbesteuerung EStG / ErbStG

Hinterbliebenenberatung

Wir begleiten Sie bei der steuerlichen Abwicklung gegenüber dem Finanzamt und Schweizer Pensionskasse

Kontakt:

Als digitale Steuerkanzlei beraten wir überregional und damit ortsunabhängig unsere Mandaten.


Hierbei greifen wir auf einen digitalen Belegaustausch oder die Kommunikation per Videocall, E-Mail oder Telefon zurück.   


Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, die Ihnen helfen, Steuern zu sparen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Schweizer Pensionskasse im Todesfall

1.


Auszahlung erhalten?

Schweizer Pensionskasse im Todesfall


Steuerliche Klärung in Deutschland und der Schweiz

2.


Steuerliche Folgen klären

Deutschland & Schweiz


Deutschland, Schweiz, DBA und mögliche Erbschaftsteuer

3.


Ansprüche sichern

Quellensteuer und Steuererklärung

Quellensteuer prüfen, Rückerstattung beantragen und Steuererklärung korrekt erstellen

Steuererklärung Grenzgänger, Schweiz Steuer, Steuerberater Eggert

Steuerberater für Fragen bei Leistungen aus Schweizer Pensionskassen - Todesfall

Wir haben uns als Steuerberater auf die steuerliche Behandlung von Todesfallleistungen aus Schweizer Pensionskassen spezialisiert. Wir beraten Hinterbliebene bei Kapitalleistungen und anderen Leistungen aus der Schweizer Pensionskasse und klären, was in Deutschland und der Schweiz steuerlich zu beachten ist.


Unsere Steuerkanzlei berät Hinterbliebene und Leistungsempfänger überregional – von der steuerlichen Einordnung über die Prüfung von Schweizer Quellensteuer und Erbschaftsteuer bis zur korrekten Deklaration gegenüber dem Finanzamt.

Schweizer Pensionkasse - Todesfallkapital

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Rufen Sie uns an!

Steuererklärung Grenzgänger, Schweiz Steuer, Steuerberater Eggert

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie uns einfach unter Telefon 07741 698 2192 an. Gerne besprechen wir mit Ihnen ihre Angelegenheit und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.

  • 1 Schritt: Erster Beratungstermin

    In einem persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen ua. folgende Punkte:

    • Sachverhalt 
    • Ihre Vorstellungen und was Ihnen wichtig ist 
    • Handlungsempfehlungen
    • Lösungsmodelle
    • weiteres Vorgehen

    Die steuerliche Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und wird nach der StBVV abgerechnet.

  • 2. Schritt: Umsetzung

    Nachfolgend zum Erstberatungstermin werden wir in Ihrem Interesse aktiv!


    Gerne kümmern wir uns beispielsweise um:

    • Erstellung von Steuererklärungen
    • Durchsetzung von Anträgen
    • Einholung von verbindlichen Auskünften
    • Klärung von Einzelfragen
    • Weitere Beratungstermine
  • 3. Schritt: Steuerliche Betreuung

    Gerne übernehmen wir als Ihr neuer Steuerberater die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:


    • Monatlichen Finanzbuchhaltung
    • Jahresabschlüsse und Bilanzen
    • Jahressteuererklärungen
    • Prüfung von Steuerbescheiden 
    • Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen