Auszahlung von Schweizer Pensionskassen
Auszahlung von Schweizer Pensionskassen
Besteuerung von Leistungen aus Schweizer Pensionskassen - Nutzen Sie Ihre Vorteile.
Schweizer Pensionskassenbezüge und Kapitalauszahlungen
Unsere Steuerberatung hat sich besonders auf Renteneinkünfte und Kapitalauszahlungen aus Schweizer Pensionskassen spezialisiert. Profitieren Sie von unserer Expertise!
Erstellung von Vergleichsberechnungen
Rente
vs. Kapitalbezug
Rente vs. Kapitalbezug
Sie sind sich unsicher ob Sie einen Kapitalbezug oder laufende Rente aus einer Schweizer Pensionskasse beziehen sollen?
Wir erstellen individuelle Vergleichsberechnungen (Kapitalbezug vs. Rentenbezug) und beraten Sie gerne vollumfänglich.
Wir erstellen individuelle Vergleichsberechnungen (Kapitalbezug vs. Rentenbezug) und beraten Sie gerne vollumfänglich.
Auszahlungen
aus Schweizer Pensionskassen
Auszahlungen
aus Schweizer Pensionskassen
Rund-um-Service.
Wir übernehmen für Sie den Kontakt mit der zuständigen Schweizer Bank, Pensionskasse / Freizügigkeitsstiftung und den Finanzämtern (Dt. & CH).
Profitieren Sie von unserer steuerlichen Expertise auf dem Gebiet der Besteuerung von Leistungen aus Schweizer Pensionskassen / Freizügigkeitseinrichtungen.
Steuerliche Beratung
und Erstellung
von Steuererklärungen
Egal ob es um das Thema Schweizer AHV Rente, laufende Renteneinkünfte aus der 2. Säule einer Pensionksasse oder den Kapitalbezug aus einem Schweizer Freizügigkeitskonto
geht - Gerne sind wir Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Anwendung der Öffnungsklausel
bei Schweizer Altersbezügen
Wir führen anhand Ihrer steuerlichen Situation eine genaue Recherche durch und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der steuerbegünstigten Öffnungsklausel für Sie erfüllt sind.
Rückforderung
von Schweizer Quellensteuer
Rückforderung
von Schweizer Quellensteuer
Bei Kapitalbezug aus der 2. oder 3. Säule kommt es ggf. in der Schweiz zu einem Quellensteuerabzug.
Auf Basis des DBA-Deutschland/Schweiz steht Ihnen eventuell ein Erstattungsanspruch der Schweizer Quellensteuer zu.
Gerne prüfen wir für Sie, ob die Antragsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen und beantragen fristwahrenden die Erstattung Ihrer Schweizer Quellensteuer.
3. Säule
der Schweizer Altersvorsorge
Die 3. Säule stellt eine freiwillige Vorsorgemöglichkeit dar.
Neben der Beratung zu Renten- und Kapitalleistungen aus der 2. Säule beraten wir Sie auch gerne bzgl. der Option von steuerfreien Beiträgen in die 3. Säule oder wenn es um Bezugsthemen geht.
Als digitale Steuerkanzlei beraten wir überregional und damit ortsunabhängig unsere Mandaten.
Hierbei greifen wir auf einen digitalen Belegaustausch oder die Kommunikation per Videocall, E-Mail oder Telefon zurück.
Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, die Ihnen helfen, Steuern zu sparen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.