I. Mandanteninformation:
III. Stellenangebote:
IV. Steuerberatergebühren / Honorar:
Unsere Gebührennote bemessen wir nach der für Steuerberater geltenden Gebührenverordung (StBVV).
Pauschalhonorare oder Abrechnung nach Zeitaufwand sind optional möglich.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Steuerberatungskosten in der Regel als Betriebsausgaben
oder Werbungskosten
steuermindernd berücksichtigt werden können.