Immobilien und Vermietung

Sie sind Vermieter?

Vermietung, Ver-/Kauf, Verwaltung, Erbschaft

Kauf. Besitz. Verkauf


Ihre Steuerberatung für Immobilienbesitz

1.



Kauf eines Grundstücks


(Whg. , Haus, Gewerbe)

2.



Vermietung der Immobilie


Renovierung / Sanierung

3.



Verkauf der Immobilie


Schenkung od. Erbe


Immobilien Nießbrauch

Steuererklärung Grenzgänger, Schweiz Steuer, Steuerberater Eggert

Steuerberater für Fragen bei Kauf, Vermietung und Verkauf von Immobilien

Wir haben uns als Steuerberater auf Fragen zu Immobilien und insbesondere zur Vermietung spezialisiert. Unabhängig davon, ob es sich um ein Immobilien-Unternehmen, unbebautes Grundstück, Mietshaus, Eigentumswohnung oder Ferienobjekt handelt.


Unsere Steuerkanzlei betreut Immobilienbesitzer in Waldshut-Tiengen und in weiteren Gemeinden.

1. Step: Kauf einer Immobilie

Erwerb einer Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie müssen viele Entscheidungen vorab gründlich überlegt und getroffen werden. Je nach Immobilie können die Steuerfragen unterschiedlich sein.

  • RECHTSFORM

    Wer soll die Immobilie kaufen? Ist es sinnvoll, die Immobilie privat oder beispielsweise über eine Immobilien-GmbH zu erwerben? 

  • FINANZIERUNG

    Die richtige Finanzierung für Ihre Immobilie zu finden ist nicht immer leicht. Wir helfen Ihnen gerne hierbei und prüfen dabei die Kreditverträge auf steuerliche Optimierungen. Darüber hinaus erstellen wir Renditeberechnungen und Prognosen für die Bank.

  • GRUNDERWERBSTEUER & ABSCHREIBUNG

    Oft werden wir gefragt "gibt es Möglichkeiten Grunderwerbsteuer zu sparen?" oder "wie erhalte ich eine steuergünstigste Abschreibung?"...wir beraten Sie gerne hierzu umfassend.

  • VERMIETUNG AN GEWERBE

    Ihre Zielgruppe sind gewerbliche Mieter? Unsere Steuerkanzlei beratet Sie gerne bei dem Thema umsatzsteuerpflichtige Vermietung und zeigt Ihnen hierbei die Vor- und Nachteile auf. 

2. Step: Vermietung

Vermietung einer Immobilie

Sie vermieten eine Immobilie und suchen Hilfe bei der laufenden steuerlichen Beratung? Wir stehen Ihnen gerne umfassend beratend zur Verfügung und übernehmen dazu selbstverständlich die Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.

  • PRIVATE VERMIETER

    Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung erzielen Sie i.d.R. durch die Vermietung als Privatperson oder Immobilien-GbR. 


    Gerne übernehmen wir für Sie die Berechnung Ihrer Überschüsse und übernehmen die Ergebnisse in Ihre Einkommensteuererklärung bzw. Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung.

  • VERMIETUNG AN VERWANDTE

    Bei der Vermietung an Angehörige sind besondere steuerliche Vorschriften zu beachten. Nur dann sind Ihre Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Gerne beraten wir Sie und erstellen Überschussprognosen. 

  • IMMOBILIEN-GMBH

    Die Vermietung über eine Immobilien-GmbH bringt einige Vorteile mit sich. Unter Umständen unterliegt die Immobilien-GmbH einem Steuersatz in Höhe von 15 %.


    Wir beraten Sie gerne hierzu.

  • INSTANDHALTUNG & RENOVIERUNG

    Eine Immobilie benötigt regelmäßige Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die oft sehr teuer sind. 


    Hierbei äußern unsere Mandanten häufig den Wunsch, keine anschaffungsnahen Auffwendungen zu generieren. Anschaffungsnahe Aufwendungen werden nämlich über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abgeschrieben und wirken sich daher steuerlich nur sehr gering pro Veranlagungsjahr aus. 


    Wie geben Ihnen Tipps, wie Sie dies vermeiden und die getätigten Aufwendungen sofort steuerwirksam abgezogen werden können.

3. Step: Verkauf / Schenkung / Erbe einer Immobilie

Erwerb einer Immobilie

Sie wollen sich von Ihrer Immobilie trennen und spielen mit dem Gedanken die Immobilie zu verkaufen, zu verschenken oder zu vererben? Die steuerlichen Fallen sind enorm und teuer - sprechen Sie uns gerne vorab an!

  • VERKAUF IMMOBILIE STEUERFREI

    Der Verkauf einer Immobilie unterliegt bei Privatpersonen der Steuerpflicht. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffungs und der Veräußerung der Immobilie weniger als 10 Jahre beträgt.


    Eine Steuerpflicht kann auch nach einem Zeitraum von 10 Jahren entstehen. Solche Fälle kommen häufig bei Betriebsaufspaltungen vor.  


    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL

    Es ist stets zu beachten, dass Veräußerungen von mehreren Objekten innerhalb kurzer Zeit dazu führen kann, dass Sie das Finanzamt als gewerblicher Grundstückshändler einordnet. In diesem Fall ist nicht nur die Einkommensteuer sondern auch die Gewerbesteuer zu beachten. 

  • GRUNDERWERBSTEUER & ABSCHREIBUNG

    Oft werden wir gefragt "gibt es Möglichkeiten Grunderwerbsteuer zu sparen?" oder "wie erhalte ich eine steuergünstigste Abschreibung?"...wir beraten Sie gerne hierzu umfassend.

4. Step: Schweizer Bürger mit Immobilien in Dt.

Schweizer mit deutscher Immobilie

Unsere Steuerkanzlei betreut eine Vielzahl an Schweizern mit Immobilienbesitz in Deutschland. Der grenzüberschreitende Immobilienbesitz ist für uns keine Seltenheit. Wir freuen uns auf Sie!

  • BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIG

    Oft investieren Schweizer Bürger in eine deutsche Liegenschaft, die im Anschluss vermietet wird. Durch den Erwerb der deutschen Liegenschaft wird in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. 


    Unsere Steuerkanzlei hat sich auf die beratung von Schweizer Privatpersonen mit Immobilieneigentum in Deutschland spezialisiert. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie.

Mietrecht. Baurecht. Verträge & Steuerberatung


Steuerberater u. Rechtsanwalt für Mietrecht

Profitieren Sie von unserem Netzwerk. Bei Bedarf ziehen wir gerne eine Rechtsanwältin hinzu, die sich auf die rechtlichen Themen bei Immobilien (Mietverhältnisse, Bauvorhaben, Kauf-/Verkaufverträge, Nießbrauchregelungen, Immobilienübertragungen, Erbschaft mit Immobilienbesitz, etc.) spezialisiert hat.

 

Wir bieten eine steuerliche und juristische Beratung. Sprechen Sie uns einfach an.


Mehr erfahren

Die neue Grundsteuer
Neubewertung ab 01.07.2022

Unsere Kanzlei hat sich auf die Unterstzüzung zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung spezialisiert und verfügt hierfür über freie Ressourcen.

 
Bundesweit arbeiten wir mit unseren Mandanten individuell zusammen, um die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen zu berücksichtigen.

  • Grundsteuererklärung
  • Grundsteuerreform
  • Neue Feststellungserklärung
  • Abgabefrist v. 01.07.2022 bis 31.10.2022
Mehr erfahren

Mandant werden

Rufen Sie uns an!

Steuererklärung Grenzgänger, Schweiz Steuer, Steuerberater Eggert

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie uns einfach unter Telefon 07741 698 2192 an. Gerne besprechen wir mit Ihnen ihre Angelegenheit und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.

  • 1 Schritt: Erster Beratungstermin

    In einem persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen ua. folgende Punkte:

    • Sachverhalt 
    • Ihre Vorstellungen und was Ihnen wichtig ist 
    • Handlungsempfehlungen
    • Lösungsmodelle
    • weiteres Vorgehen

    Die steuerliche Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und wird nach der StBVV abgerechnet.

  • 2. Schritt: Umsetzung

    Nachfolgend zum Erstberatungstermin werden wir in Ihrem Interesse aktiv!


    Gerne kümmern wir uns beispielsweise um:

    • Erstellung von Steuererklärungen
    • Durchsetzung von Anträgen
    • Einholung von verbindlichen Auskünften
    • Klärung von Einzelfragen
    • Weitere Beratungstermine
  • 3. Schritt: Steuerliche Betreuung

    Gerne übernehmen wir als Ihr neuer Steuerberater die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:


    • Monatlichen Finanzbuchhaltung
    • Jahresabschlüsse und Bilanzen
    • Jahressteuererklärungen
    • Prüfung von Steuerbescheiden 
    • Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen

Videos zum Thema Immobilien:

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