Kontakt

Wie beraten Sie in ganz Deutschland ortsunabhängig

Aus unseren Büroräumen in Waldshut-Tiengen und Konstanz betreuen wir Mandanten aus ganz Deutschland.
Zu unserer Mandantschaft gehören insbesondere Grenzgänger in die Schweiz von Lörrach über Waldshut-Tiengen und Singen bis nach Konstanz.

Kontakt

Steuerkanzlei Eggert 
Zeppelinstr. 1
D-79761 WT-Tiengen

Telefon:  07741 / 698 2192
E-Mail: Info@Steuerkanzlei-Eggert.de

Parkplatze sind vor unseren Kanzleiräumen vorhanden.

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr

Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Service-Zeiten.


AGB Impressum
Alexander Eggert

Kontakt:

FAQ

  • Beraten Sie auch Privatpersonen?

    Sehr gerne beraten wir neben Unternehmern auch Privatpersonen. 


    Insbesondere zu folgenden Themen:


    1. Erstellung von Steuererklärungen

    2. Beratung von Grenzgänger in die Schweiz

    3. Auszahlung Schweizer Pensionskassen

    4. Vermietung und Verpachtung 

    5. Kapitaleinkünfte


  • Kapazität für neue Mandanten?

    Wir nehmen gerne neue Mandanten (Unternehmen/Privatpersonen) an. 


    Bitte vereinbaren Sie einfach telefonisch (07741 / 698 2192) oder per E-Mail (info@Steuerkanzlei-Eggert.de) einen Termin. 


    Alles Weitere besprechen wir im Anschluss mit Ihnen. 


  • Wie kann ich meinen Steuerberater wechseln?

    Durch einen Wechsel entsteht für Sie kein großer Aufwand. Sie müssen lediglich den Steuerberatungsvertrag mit Ihrem Vorberater kündigen. Anschließend wird sich Ihr neuer Steuerberater komplett um die Datenübernahme kümmern. 


    Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist aus dem Vertrag mit Ihrem Steuerberater. Haben Sie keinen Vertrag unterzeichnet, ist eine Kündigung jederzeit möglich. 


    Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne zum Thema Steuerberaterwechsel und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.



  • Gibt es Termine außerhalb der Geschäftszeiten?

    Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und beraten Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeiten. 


    Auf besonderen Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen vor Ort. 

  • Wie berechnen sich die Steuerberaterkosten?

    Unsere Beratung wird grundsätzlich nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung vergütet. 


    Für Beratungsleistungen, deren Schwerpunkt im Bereich des internationalen Steuerrechts, Beratung von Grenzgängern, Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen oder der Erbschaftsteuer liegt, vereinbaren wir mit Ihnen vorab Stundensätze oder Auftragspauschalen. 


Mandant werden

Rufen Sie uns an!

Steuererklärung Grenzgänger, Schweiz Steuer, Steuerberater Eggert

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie uns einfach unter Telefon 07741 698 2192 an. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Angelegenheit und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.

  • 1 Schritt: Erster Beratungstermin

    In einem persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen ua. folgende Punkte:

    • Sachverhalt 
    • Ihre Vorstellungen und was Ihnen wichtig ist 
    • Handlungsempfehlungen
    • Lösungsmodelle
    • weiteres Vorgehen

    Die steuerliche Erstberatung dauert ungefähr eine Stunde und wird nach der StBVV abgerechnet.

  • 2. Schritt: Umsetzung

    Nachfolgend zum Erstberatungstermin werden wir in Ihrem Interesse aktiv!


    Gerne kümmern wir uns beispielsweise um:

    • Erstellung von Steuererklärungen
    • Durchsetzung von Anträgen
    • Einholung von verbindlichen Auskünften
    • Klärung von Einzelfragen
    • Weitere Beratungstermine
  • 3. Schritt: Steuerliche Betreuung

    Gerne übernehmen wir als Ihr neuer Steuerberater die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:


    • Monatlichen Finanzbuchhaltung
    • Jahresabschlüsse und Bilanzen
    • Jahressteuererklärungen
    • Prüfung von Steuerbescheiden 
    • Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
Share by: