Kurzarbeit und Steuererklärung
Kurzarbeit verpflichtet meist zur Abgabe einer Steuererklärung
Bezug von Kurzarbeitergeld mach die Abgabe der Steuererklärung 2020 eventuell zu Pflicht.
Steuerkanzlei Eggert, Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung
Viele Deutsche waren in den letzten Jahren nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – jedoch könnte sich dies für das Jahr 2020 ändern. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bezogen haben.
Hieraus entsteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die erhaltenen Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Sollten die erhalten Ersatzleistungen unter einem Betrag von insgesamt 410 EUR liegen, so besteht keine Abgabepflicht.
Der Progressionsvorbehalt führt erfahrungsgemäß zu einer Einkommensteuernachzahlung an das Finanzamt.
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